16.07.2025

Deine Stimme zählt einfach online oder per Brief!

Gremienwahlen im Erzbistum Paderborn im neuen, hybriden Format: Im Herbst 2025 sind alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eingeladen, über die Zusammensetzung der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände mitzuentscheiden.

Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel: entweder digital oder per Briefwahl. Die bisherige Urnenwahl entfällt.

 

Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet je nach Pfarrei am 8. oder 9. November.

 

Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen.

 

Wer sich mit dem neuen Wahlformat vertraut machen möchte, kann die Online-Wahl bereits vorab testen: Für die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände steht jeweils eine eigene Demo-Wahlkabine zur Verfügung.

 

 

 

 

Demowahlkabine für pastorale Gremien:

 

Demowahlkabine für Kirchenvorstände:

 

 

Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten – Auskunftsbegehren

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl bzw. die Wahl zum Gemeinderat (ehemals Pfarrgemeinderat) kann für die Dauer von einer Woche

 

von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025

im Zentralbüro Wilnsdorf, Frankfurter Str. 2a, 57234 Wilnsdorf

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

 

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.

 

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.

 

Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.

 

Die Datenschutzrechtlichen Informationen für die Wahlberechtigten finden Sie im jeweiligen Aushang oder hier angefügt. Natürlich können Sie sie auch im Pfarrbüro einsehen.

 

Veröffentlichung der Vorschlagslisten

Die Vorschlagslisten der Kandidaten für die Wahl zum Kirchenvorstand bzw. zum Gemeinderat können in den Aushängen der jeweiligen Kirchengemeinde unseres Pastoralen Raums vom 1.8 bis zum 15.8.25 eingesehen werden. Die Wahlberechtigten können die Listen ergänzen.  Dazu sind die Unterschriften von mind. 10 wahlberechtigten Personen notwendig.

Weitere Infos kann man in den Aushängen, beim jeweiligen Wahlausschuss für die Wahl zum Gemeinderat bzw. beim jeweiligen Wahlvorstand für die Wahl zum Kirchenvorstand oder im zentralen Pfarrbüro erhalten