
Auf dem Weg in den neuen Seelsorgeraum
Was beschlossen wurde – und wie es weitergeht
Im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ des Erzbistums
Paderborn sind nach einer Phase der Beteiligung und Beratung zentrale
Entscheidungen oder konkretisierende Beschlüsse getroffen worden. Viele
Menschen aus Pastoralen Räumen, Gremien und Einrichtungen haben sich
eingebracht – unter anderem in Regionalkonferenzen, durch Voten lokaler
Gremien und durch Rückmeldungen aus der Praxis der Pastoral vor Ort. Der
Diözesanpastoralrat und die Erzbischöfliche Leitungskonferenz haben die
nächsten Schritte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Resonanzen
nun auf den Weg gebracht.
Das Erzbistum Paderborn wird künftig in 21 Seelsorgeräume gegliedert sein.
Unser Pastoraler Raum gehört künftig zum Seelsorgeraum Siegen.
Dazu gehören alle Pastoralen Räume in Siegen und Wittgenstein.
Die neuen Seelsorgeräume werden zum 1. Advent 2026 errichtet. Damit beginnt
eine Übergangszeit, in der die neuen Räume auf ihre pastoral-inhaltliche
Ausgestaltung vorbereitet werden. Wichtig ist: Mit der Errichtung ist nicht
automatisch entschieden, welche Gottesdienste, Gebäude oder Angebote sich
verändern. Diese Fragen werden in den kommenden Schritten und mit dem
Start der jeweiligen Leitungstrios im Seelsorgeraum beraten werden.
Die bisherigen Pfarrer, Pfarradministratoren, Pfarrbeauftragten und Pastoralen
Koordinatorinnen und Koordinatoren bleiben im Regelfall zunächst in ihren
Ämtern. Die Übergangsleitung wird in der Regel durch die heutigen Dechanten
wahrgenommen. Sie bereiten die neuen Räume vor, führen die Beteiligten
zusammen und begleiten die nächsten Schritte.
Von Advent 2026 bis Advent 2027 ist eine „Ankerzeit“ vorgesehen. In dieser Zeit
sollen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte und weitere Interessierte im
neuen Seelsorgeraum besser kennenlernen, geistliche Angebote wahrnehmen
und über Glaubenserfahrungen ins Gespräch kommen. So soll die Veränderung
nicht nur organisatorisch, sondern auch geistlich gestaltet werden.
Perspektivisch soll ein Seelsorgeraum in der Regel aus einer Pfarrei bestehen.
Das macht Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und die
Verwaltung schlanker. Erste Fusionen von Kirchengemeinden sind ab 2028
vorgesehen.
Das kirchliche Leben kann neben thematischen, zentraleren Angeboten auch
weiterhin vor Ort stattfinden: in Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen,
Gruppen und Initiativen. Dafür sollen lokale Verantwortungsstrukturen
ausgebaut werden, in denen Engagierte wie bisher Verantwortung übernehmen
– etwa für Gottesdienste und Andachten, thematische Angebote, Gebäude oder
konkrete Aufgaben am Ort. Bedingung ist, dass sich Menschen mit ihrem
Engagement einbringen.
Künftig wird es in jedem Seelsorgeraum ein Pastorales Zentrum, mehrere
verlässliche Orte und ein multiprofessionelles Pastoralteam geben. Das
Pastorale Personal wird perspektivisch auf Ebene des Seelsorgeraums
eingesetzt und arbeitet stärker zu vereinbarten thematischen Schwerpunkten.
Geleitet wird der Seelsorgeraum kooperativ durch ein Trio aus Pfarrer,
Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung sowie in enger
Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand. In
ehrenamtliches Engagement soll durch Begleitung, Qualifizierung und
spirituelle Stärkung investiert werden. Zudem wird pro Seelsorgeraum eine
hauptberufliche volle Stelle zur Engagementförderung geschaffen.
Auch die Verwaltung auf Bistumsebene wird neu geordnet, damit
Seelsorgeräume, Einrichtungen und Engagierte vor Ort professionell unterstützt
werden.
Weitere Informationen zu den Konkretisierungen im Bistumsprozess gibt es in
der Aktuellen Stunde der Generalvikare am 21. Mai 2026 sowie unter: