13.05.2026

Informationen zum Bistumsprozess

Auf dem Weg in den neuen Seelsorgeraum: Was beschlossen wurde – und wie es weitergeht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf dem Weg in den neuen Seelsorgeraum

Was beschlossen wurde – und wie es weitergeht

 

Im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ des Erzbistums

Paderborn sind nach einer Phase der Beteiligung und Beratung zentrale

Entscheidungen oder konkretisierende Beschlüsse getroffen worden. Viele

Menschen aus Pastoralen Räumen, Gremien und Einrichtungen haben sich

eingebracht – unter anderem in Regionalkonferenzen, durch Voten lokaler

Gremien und durch Rückmeldungen aus der Praxis der Pastoral vor Ort. Der

Diözesanpastoralrat und die Erzbischöfliche Leitungskonferenz haben die

nächsten Schritte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Resonanzen

nun auf den Weg gebracht.

Das Erzbistum Paderborn wird künftig in 21 Seelsorgeräume gegliedert sein.

Unser Pastoraler Raum gehört künftig zum Seelsorgeraum Siegen.

Dazu gehören alle Pastoralen Räume in Siegen und Wittgenstein.

Die neuen Seelsorgeräume werden zum 1. Advent 2026 errichtet. Damit beginnt

eine Übergangszeit, in der die neuen Räume auf ihre pastoral-inhaltliche

Ausgestaltung vorbereitet werden. Wichtig ist: Mit der Errichtung ist nicht

automatisch entschieden, welche Gottesdienste, Gebäude oder Angebote sich

verändern. Diese Fragen werden in den kommenden Schritten und mit dem

Start der jeweiligen Leitungstrios im Seelsorgeraum beraten werden.

Die bisherigen Pfarrer, Pfarradministratoren, Pfarrbeauftragten und Pastoralen

Koordinatorinnen und Koordinatoren bleiben im Regelfall zunächst in ihren

Ämtern. Die Übergangsleitung wird in der Regel durch die heutigen Dechanten

wahrgenommen. Sie bereiten die neuen Räume vor, führen die Beteiligten

zusammen und begleiten die nächsten Schritte.

Von Advent 2026 bis Advent 2027 ist eine „Ankerzeit“ vorgesehen. In dieser Zeit

sollen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte und weitere Interessierte im

neuen Seelsorgeraum besser kennenlernen, geistliche Angebote wahrnehmen

und über Glaubenserfahrungen ins Gespräch kommen. So soll die Veränderung

nicht nur organisatorisch, sondern auch geistlich gestaltet werden.

Perspektivisch soll ein Seelsorgeraum in der Regel aus einer Pfarrei bestehen.

Das macht Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und die

Verwaltung schlanker. Erste Fusionen von Kirchengemeinden sind ab 2028

vorgesehen.

Das kirchliche Leben kann neben thematischen, zentraleren Angeboten auch

weiterhin vor Ort stattfinden: in Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen,

Gruppen und Initiativen. Dafür sollen lokale Verantwortungsstrukturen

ausgebaut werden, in denen Engagierte wie bisher Verantwortung übernehmen

– etwa für Gottesdienste und Andachten, thematische Angebote, Gebäude oder

konkrete Aufgaben am Ort. Bedingung ist, dass sich Menschen mit ihrem

Engagement einbringen.

Künftig wird es in jedem Seelsorgeraum ein Pastorales Zentrum, mehrere

verlässliche Orte und ein multiprofessionelles Pastoralteam geben. Das

Pastorale Personal wird perspektivisch auf Ebene des Seelsorgeraums

eingesetzt und arbeitet stärker zu vereinbarten thematischen Schwerpunkten.

Geleitet wird der Seelsorgeraum kooperativ durch ein Trio aus Pfarrer,

Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung sowie in enger

Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand. In

ehrenamtliches Engagement soll durch Begleitung, Qualifizierung und

spirituelle Stärkung investiert werden. Zudem wird pro Seelsorgeraum eine

hauptberufliche volle Stelle zur Engagementförderung geschaffen.

Auch die Verwaltung auf Bistumsebene wird neu geordnet, damit

Seelsorgeräume, Einrichtungen und Engagierte vor Ort professionell unterstützt

werden.

Weitere Informationen zu den Konkretisierungen im Bistumsprozess gibt es in

der Aktuellen Stunde der Generalvikare am 21. Mai 2026 sowie unter: